WICHTIG!
Um eine Förderung beantragen zu können, muss sich das Objekt in einer Kellergasse mit Bebauungsplan und Schutzzone (oder Bausperre [?]) befinden!
Ihre Gemeinde kann Ihnen Auskunft geben, ob diese Voraussetzungen zutreffen.
Förderpaket „Erhaltung Kellergassen“
Die Kellergassen stellen ein bedeutendes Baukulturerbe dar. Diese zu erhalten ist eine wichtige Aufgabe des Landes NÖ - umgesetzt von der Baudirektion mit der Dorf- & Stadterneuerung. Dabei liegt der Schwerpunkt im Bewahren der Schlichtheit und Ursprünglichkeit als Bestandteil eines Kellergassenensembles.
Das Förderpaket im Detail
- Fachgerechte Ausbesserungsarbeiten an Mauerwerk, Putz, Kellerfenster, Kellertür, Gait-Türl, Dachdeckung und weiteren Teilen, die von außen sichtbar sind. Nur die Ausbesserung der Hülle ist förderbar!
- Errichtung eines kellergassengerechten Freiplatzes
- Unter Umständen: Rückbauarbeiten in den ursprünglichen Zustand
Neubauten, statische Maßnahmen, Umbauten im Inneren, Einrichtung sowie nicht fachgerechte Sanierungsmaßnahmen (z. B. Edelputz, Isolierung, Faschen, falsche Dachdeckung, Spenglerarbeiten).
Private Eigentümer von Kellerobjekten in einer Kellergasse in Niederösterreich. Unternehmen können eine Förderung im Rahmen der De-minimis-Verordnung der EU erhalten.
- Das Objekt liegt in einer Kellergasse mit Bebauungsplan und Schutzzone (oder Bausperre [?]). Bitte unbedingt bei der Gemeinde nachfragen!
- Kellergassen-Bauberatung vorab – https://www.noe-baukulturerbe.at/angebote/#bauberatung
- Einhaltung der Bebauungsplan- und Schutzzonenbestimmungen bei der Sanierung
- Arbeiten in Eigenregie oder durch befugte Gewerbetreibende
- Dokumentation mit Vorher-Nachher-Fotos
40 % der anerkannten Kosten plus Pauschalbeträge für bestimmte Arbeiten.
Mindestens € 400, – jedoch maximal € 4.000,-
Seit Jänner 2025 läuft ein Fördercall, um den traditionellen Charme der Kellergassen zu erhalten und das kulturelle Erbe in die Zukunft zu tragen. Folgende Schritte sind nötig, um zu einer Förderung zu kommen:
- Anforderung einer Kellergassen-Bauberatung Kellergassen-Bauberatung anfordern
- Durchführung der Kellergassen-Bauberatung
- Meldung bei der Gemeinde über das Sanierungs-Vorhaben
- Förderansuchen ONLINE stellen Förderantrag Erhaltung Baukulturerbe Kellergasse in NÖ
- Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
- Antrag auf Auszahlung ONLINE stellen Auszahlungsantrag Kellergassen-Sanierungsförderung
Die Förderung wird NICHT automatisch ausbezahlt. NACH Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen müssen Sie uns darüber informieren und einen Auszahlungsantrag online stellen!
Über folgenden LINK ist die Auszahlung zu beantragen:
- Berg,Bezirk Bruck an der Leitha
- Dürnstein, Bezirk Krems-Land
- Enzersfeld im Weinviertel, Bezirk Korneuburg
- Falkenstein, Bezirk Mistelbach
- Grabern, Bezirk Hollabrunn
- Grafenegg, Bezirk Krems-Land
- Harmannsdorf, Bezirk Korneuburg
- Haugsdorf, Bezirk Hollabrunn
- Hollabrunn, Bezirk Hollabrunn (ACHTUNG! Nur ausgewählte Kellergassen)
- Kreuttal, Bezirk Mistelbach
- Leitzersdorf, Bezirk Korneuburg
- Nappersdorf-Kammersdorf, Bezirk Hollabrunn
- Pillichsdorf, Bezirk Hollabrunn
- Prottes, Bezirk Gänserndorf
- Rohrendorf, Bezirk Krems-Land
- Rossatz, Bezirk Krems-Land
- Rußbach, Bezirk Korneuburg
- Sitzendorf a. d. Schmida, Bezirk Hollabrunn
- Staatz (nur KG Ameis), Bezirk Mistelbach
- Weißenkirchen, Bezirk Krems-Land
- Wilfersdorf, Bezirk Mistelbach
- Wildendürnbach, Bezirk Mistelbach
- Wullersdorf, Bezirk Hollabrunn
- Zellerndorf, Bezirk Hollabrunn
Im Zweifelsfall fragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde nach, ob es eine Kellergassen-Schutzzone bei Ihnen gibt!
Hinweis: In manchen Gemeinden sind nicht alle Kellergassen für die Einrichtung von Schutzzonen vorgesehen. Bitte dies immer mit Ihren Gemeindevertretern abklären.
© W. Lammeraner, DORN